Die Leistungserbringer befürchten eine Mehrbelastung der Patientinnen und Patienten und fordern eine verlängerte Übergangsfrist auf Verordnungsebene.

Die Umsetzung des neuen Vergütungsregimes für das Pflegematerial könnte für die Patientinnen und Patienten unangenehme Folgen haben: Per 1. Oktober 2022 fällt die aktuell geltende Übergangsregelung weg und Pflegematerial wird nur noch vergütet, wenn es auf der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) aufgeführt ist. Nicht alle zum Einsatz kommenden Pflegematerialien werden jedoch rechtzeitig in die Liste aufgenommen werden können – mit der Folge, dass in diesen Fällen künftig Patientinnen und Patienten zur Kasse gebeten werden. Trotz dieser Finanzierungslücke erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, wie seine Antwort auf eine Interpellation aus den Reihen des Nationalrats deutlich macht.

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